Kostenübernahme durch die
Krankenkassen / Pflegekasse
Die Kosten für den Hausnotruf werden von den Pflegekassen übernommen, da dieser zu den offiziellen anerkannten Hilfsmitteln (siehe dazu auch § 40 Abs. 1 Solzialgesetzbuch (XI) ) zählt. Somit übernehmen die Pflegekassen die Kosten sowohl für die monatliche Gebühr als auch für die Abschlussgebühr (Vereinbarung vom 01.09.2021).
Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Hausnotrufs:
- Es wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt (ab Pflegegrad 1).
- Der Betroffene ist über den ganzen bzw. weite Teile des Tages allein oder lebt mit jemandem zusammen, der in einer Notsituation nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Pflegebedürftige aufgrund seines Pflege- oder Krankheitszustandes in einer Notsituation keine Hilfe mit einem handelsüblichen Telefon holen kann.
Die Kosten für den Hausnotruf werden in Höhe sogenannter Vergütungspauschalen von den Pflegekassen übernommen. Dabei werden die Kosten durch die Pflegekassen direkt an den Leistungserbringer erstattet.
Sie sollten Folgendes beachten: Zusätzliche Services, wie beispielsweise ein Schlüsselservice, werden von den Pflegekassen nicht übernommen. Über diese Leistungen muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden, der Leistungen, die durch die Pflegekassen nicht übernommen werden, beinhaltet.
Natürlich können sie auch Privat ein Hausnotrufgerät mieten. Die Miete beträgt dafür: Grundgebühr: monatlich 23,00€ inkl. gesetzl. MwSt. Bei uns gibt es keine Gebühr für die Beratung und den Anschluss.
Wenn Sie Ihren Schlüssel bei uns hinterlegen möchten: Schlüsselaufbewahrung: 24,00€ / jährlichVon der Beratung, über den Anschluss, bis zur Beantragung der Kostenübernahme – Wir sind für Sie da.
